HomeGeschichteAntike: HintergrundStaatsformen (Rom)

Staatsformen des antiken Rom

Der Beginn der Geschichte Roms ist – wie so oft – von einer Unzahl mythischer Geschichten durchsetzt und lag lange im Dunkel. Erst viele Jahrhunderte nach der Stadtgründung bemühten sich Geschichtsschreiber um eine genauere Erforschung der Vergangenheit und konnte doch meist nur Legendäres zusammentragen.

Gründungsmythos und Monarchie

Dem römischen Gründungsmythos zufolge wurde die Stadt Rom 753 v.Chr. von den Zwillingen Romulus und Remus gegründet, die direkte Nachkommen der einst vertriebenen Trojaner um Aeneas (Aineias) waren. Romulus, der seinen Bruder im Streit erschlagen hatte, wurde der erste König Roms und nach seinem Tod unter dem Namen Quirinius vergöttlicht.

Als sicher gilt heute: die Stadt ist aus mehreren Siedlungen in diesem Gebiet hervorgegangen; und Rom war zunächst keine souveräne Gemeinschaft, sondern stand unter der Herrschaft (fremder) Könige, höchst wahrscheinlich etruskischer.

Die antike römische Geschichtsschreibung behauptet, dass um 500 v.Chr. in Rom die Königsherrschaft gewaltsam beendet wurde – praktisch zeitgleich mit dem Demokratisierungsprozess in Athen.

Die Römische Republik

Doch in Rom folgte dem vertriebenen Königtum keine Demokratie (attischen Vorbilds). Vielmehr entwickelten die Römer ein eigenes Herrschaftssystem aus demokratischen, monarchistischen und vorallem aristokratischen Elementen. Das Zusammenspiel dieser Elemente war in den folgenden rund 500 Jahren immer wieder Anlass heftiger Diskussionen, Demonstrationen, Ausschreitungen, Verschwörungen und sogar von Bürgerkriegen.

Wesentlich blieben aber die Aufgaben- und somit Machtverteilung sowie zeitliche Beschränkungen, um einen erneuten Alleinherrscher zu verhindern.

Politische Rechte hatten nur Männer, freie römische Vollbürger. Senat und Ämterlaufbahn waren lange Zeit nur den aristokratischen Familien vorbehalten, ehe den Plebejern aktive Politik gestattet wurde. Ihr wichtigstes Machtinstrument waren die Volkstribunen, die ein Einspruchsrecht gegen Gesetze, Gesetzesverhandlungen u.ä. hatten.

Die Verfassung der Römischen Republik wandelte sich freilich im Laufe der Jahrhunderte, blieb aber im Wesentlichen bis Augustus vorallem eines: die Verfassung eines Stadtstaates. Was prinzipiell nichts schlechtes war. Als sich Rom aber praktisch immer mehr zu einem größeren Flächenstaat entwickelte, die Aufgaben mehr und komplizierter wurden und über weite Distanzen hinweg agiert werden mußte, erfolgte keine Neuordnung des Staates, sondern man behalf sich Improvisationen – und das auch meist erst, als Probleme schon wirklich brisant geworden waren.

Eine Verwaltung im modernen Sinn gab es nicht: das Wissen von Problem(lösung)en verschwand meist mit dem Amtsinhaber, der nur wenige Gehilfen jeweils an seiner Seite hatte. So wurden immer öfter langjährige Kommissionen wurden mit Aufgaben betraut, für die die Beamten innerhalb ihres Regierungsjahres zu wenig Zeit hatten.

Und da es für die meisten Ämter nur zwei Personen gab und diese nicht überall gleichzeitig sein konnten, übertrug man einzelne Problem(gebiet)e ehemaligen Amtsinhabern oder verlängerte deren "Dienstzeit": Die Zahl der Prokonsuln, Proprätoren, Pro… stieg stetig und führte zu einem neuen Problem: Einzelne Männer erlangten durch ein längerfristiges "imperium" (d.h. die offiziell zugesprochene Amtsgewalt) eine bedrohliche Macht; in den ihnen anvertrauten Gebieten schufen sie sich eine mächtige Klientel und mit den richtigen Methoden konnten sich diese Männer der Loyalität ihrer Legionen und Hilfstruppen versichern. So gab es nicht wenige, die diese Macht zur Erpressung ihrer (politischen) Interessen in Rom einsetzten.

Das Prinzipat

Letztlich mündete diese Entwicklung in eine Reihe von schrecklichen Bürgerkriegen. Am Ende stand ein relativ junger Mann, der trotz aller Siege keinen Königstitel, keinen Dictatortitel auf Lebenszeit oder sonst einen althergebrachten Titel für sich beanspruchte, um seine Macht zu legitimieren: Octavius, der Erbe und Adoptivsohn Caesars und daher Gaius Iulius Caesar filius Caesar genannt.

Am 14. Jänner 27 v.Chr. erklärte er (nach seinem 7. Konsulat) die Republik für wiederhergestellt. Zwei Tage später akzeptierte er auf Zurufe im Senat seine neue Rolle als "princeps" und erhielt den Ehrentitel "augustus" vom Senat verliehen. Alle Ämter und Aufgaben blieben bestehen, nur gab es nun zusätzlich den primus inter pares im oder neben dem Senat, der in allen Belangen ein gewichtiges Wort mitsprach.

Durch seine lange Regierungszeit (bis zu seinem Tod 14 n.Chr.) und sein umsichtiges Verhalten gelang es (dem 1.) Augustus nicht nur, die Macht des princeps noch mit weiteren Befugnissen zu verstärken, sondern vorallem, dem Prinzipat an sich als einen Garant für Ordnung und (inneren) Frieden eine breite Akzeptanz zu verschaffen.

Als Augustus 14 n.Chr. starb, war die Nachfolge längst geregelt gewesen. Denn Tiberius war bereits 4 n.Chr. von Augustus adoptiert und sukzessive als Mitregent aufgebaut worden. Das Prinzipat war (relativ) problemlos erblich geworden. Zunächst für die Iulisch-Claudische Familie, dann auch für andere, die im Stande waren, die Macht zu ergreifen und zu behalten.

Ab 86 n.Chr. wurde der Herrscher nicht erst nach seinem Tod als vergöttlicht angesehen: Domitianus wollte nicht auf seinen Tod warten und bestand schon zu Lebzeiten auf den Titel "dominus et deus" – und die damit verbundene Verehrung. Das Prinzipat wurde zum Dominat, die Herrschaft an sich noch unbestrittener – wenngleich die Herrschaftsdauer einzelner Regenten zeitweise durch Aufstände, Mord und Usurpation sehr kurz war.

Von der Tetrarchie zur Teilung des Reiches

Ein altes Problem war längst akut geworden: ein Herrscher kann sich nur dann der Erfüllung seiner eigentlichen Aufgaben widmen, wenn er sich auf seine Untergebenen – Heerführer und Beamte – verlassen kann. Es ist nahezu unmöglich, äußere Feinde an den Grenzen zu bekämpfen, wenn man gleichzeitig mit Hofintrigen und Mordanschlägen konfrontiert wird und in anderen Teilen des Reiches Aufstände ausbrechen und Heerführer sich zum neuen Herrscher ausrufen lassen.

Im Jahre 293 n.Chr. zog Diocletianus als regierender Herrscher eine verblüffende Konsequenz: Er teilte seine Macht. Diocletianus machte Maximianus zum Mitregenten und betraute ihm mit dem Westen des Reiches. Zusätzlich wurden zwei Caesares – Galerius und Constantius – als potentielle Nachfolger mit eigenen (geografischen) Machtbereichen ernannt. Nach zehn Jahren sollten die Augusti als "senior augusti" zurücktreten, die Caesares zu Augusti erheben und neue Caesares ernennen.

Was in der Theorie gut klang, scheiterte am Machtwillen. Schon Maximianus wollte sich (305) nicht an die Spielregeln halten und musste von Diocletianus zum Rücktritt gezwungen werden. Und die Caesares wollten auch nicht so lange auf den Höhepunkt ihrer Macht warten, wie sich bald (310) herausstellte.

324 war das Experiment, was die Nachfolgeregelung betrifft, gescheitert und Constantinus ("der Große") – nach zahlreichen Kämpfen – alleiniger Augustus. Was aber blieb, war die faktische Teilung des Reiches in einen östlichen und einen westlichen Teil – mit den Hauptstädten Byzanz und Rom – und der Betrauung der Caesares mit einzelnen Regionen (wie Gallien, Britannien, Ägypten, …).

Das Weströmische und das Oströmische Reich

Ab 364 gab es wieder zwei Augusti für die beiden Reichshälften. Aber es war kein Miteinander mehr, sondern bestenfalls ein Nebeneinander. Wenn es den jeweiligen politischen Interessen dienlich schien, war es auch ein Gegeneinander.

Der Westen geriet im Kampf gegen die Invasoren aus dem Norden immer weiter ins Hintertreffen. Infolge militärischer Niederlagen musste Rom nicht nur Gebietsverluste und Plünderungen hinnehmen. Germanischen Ansiedlungen mussten akzeptiert werden und der nominelle Augustus wurde zur Marionette diverser germanischer Machthaber.

Der letzte weströmische Augustus (475/476) – Romulus Augustus – war ein Kleinkind, mit Recht "augustulus" genannt. Mit dieser Farce endete in Rom nach über 1200 Jahren die römische Herrschaft unter dem gleichen Namen, mit der sie einst begründet worden war: Romulus.

476 n.Chr. endete die Ära des Weströmisches Reiches durch die offizielle Gründung germanischer Königreiche an seiner Stelle. Das Römische Reich war von da an auf Ostrom, Byzanz, beschränkt, das die Gebiete des ehemaligen Weströmischen Reiches und die Idee der Reichseinheit offiziell niemals aufgab, aber zum damaligen Zeitpunkt zu schwach war, diese Ansprüche auch (militärisch) durchzusetzen.

Der Kaisertitel blieb jedoch dem Römischen Reich vorbehalten, also Byzanz. Erst als in Byzanz mit Eirene eine Frau die Regierung (offiziell) übernahm, betrachteten Papst Leo III. und der fränkische König Karl den Kaiserthron als vakant und nutzten die (willkommene) Gelegenheit, Byzanz den Kaisertitel abzusprechen: der Frankenkönig wurde zum Kaiser gekrönt – "Romanum gubernans imperium" –, das karolingische Reich zum Kaiserreich. Das "Zwei-Kaiser-Problem" wurde einige Jahre später gelöst: Der byzantische Kaiser (Michael I.) anerkannte Kaiser Karl – gegen Abtretung Venetiens, Istriens und Dalmatiens.

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22.4.2005
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